Aufhebungsvertrag: Warum Sie niemals sofort unterschreiben sollten

Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor und möchte sofort eine Unterschrift. Was sind die Risiken, was müssen Sie prüfen, und warum ist Bedenkzeit ihr wichtigstes Recht?

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beider Parteien. Anders als bei einer Kündigung haben Sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz – deshalb ist das Risiko für den Arbeitnehmer erheblich höher.

Kein Recht auf sofortige Unterschrift

Es gibt in Deutschland kein Gebot, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Bitten Sie um Bedenkzeit – mindestens eine Woche. Seriöse Arbeitgeber gewähren diese. Wer Druck ausübt, handelt möglicherweise sittenwidrig.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Arbeitsagentur grundsätzlich eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ausnahmen: Die Sperrzeit entfällt, wenn eine betriebsbedingte Kündigung drohte und die Abfindung nicht unangemessen hoch ist (max. 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr).

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen?

  • Genaues Beendigungsdatum
  • Abfindungshöhe und Zahlungstermin
  • Regelung zu noch offenen Urlaubsansprüchen
  • Freistellung (bezahlt oder unbezahlt)
  • Zeugnisformulierung (mindestens "Gut")
  • Verzichtsklausel: Was genau wird gegenseitig abgegolten?

Widerruf eines Aufhebungsvertrags

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht. Ausnahme: Der Vertrag wurde in der Wohnung des Arbeitnehmers oder an einem Überraschungsort geschlossen.

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