Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag ist ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beider Parteien. Anders als bei einer Kündigung haben Sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz – deshalb ist das Risiko für den Arbeitnehmer erheblich höher.
Kein Recht auf sofortige Unterschrift
Es gibt in Deutschland kein Gebot, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Bitten Sie um Bedenkzeit – mindestens eine Woche. Seriöse Arbeitgeber gewähren diese. Wer Druck ausübt, handelt möglicherweise sittenwidrig.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Bei einem Aufhebungsvertrag verhängt die Arbeitsagentur grundsätzlich eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ausnahmen: Die Sperrzeit entfällt, wenn eine betriebsbedingte Kündigung drohte und die Abfindung nicht unangemessen hoch ist (max. 0,5 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr).
Was muss im Aufhebungsvertrag stehen?
- Genaues Beendigungsdatum
- Abfindungshöhe und Zahlungstermin
- Regelung zu noch offenen Urlaubsansprüchen
- Freistellung (bezahlt oder unbezahlt)
- Zeugnisformulierung (mindestens "Gut")
- Verzichtsklausel: Was genau wird gegenseitig abgegolten?
Widerruf eines Aufhebungsvertrags
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht. Ausnahme: Der Vertrag wurde in der Wohnung des Arbeitnehmers oder an einem Überraschungsort geschlossen.