Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Alle Arbeitnehmer – unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungsdauer – haben Anspruch auf Elternzeit. Sie muss beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden.
Dauer und Zeitraum
Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auf den Zeitraum bis zur Vollendung des achten Lebensjahres verschoben werden. Beide Elternteile können gleichzeitig oder abwechselnd Elternzeit nehmen.
Elterngeld – was kommt rein?
Basiselterngeld: 65–100 % des Nettolohns, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat, für bis zu 14 Monate (wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate nehmen). ElterngeldPlus ermöglicht eine halbe Leistung über doppelten Zeitraum.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit genießen Sie absoluten Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und endet mit dem Ende der Elternzeit. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Behörde.
Recht auf Rückkehr und Teilzeit
Nach der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Rückkehr auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Außerdem können Sie während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten – mit Zustimmung des Arbeitgebers.