Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Nein – einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Es sei denn, der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag regelt es. Allerdings müssen Arbeitgeber Homeoffice-Wünsche in bestimmten Branchen ernsthaft prüfen (§18a BEEG für Eltern).
Was muss der Arbeitgeber stellen?
Wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet oder vereinbart, muss er grundsätzlich die notwendige Ausstattung bereitstellen: Laptop, Telefon, ggf. ergonomische Arbeitsmittel. Kosten dürfen nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Arbeitszeitrecht gilt auch im Homeoffice
Das Arbeitszeitgesetz gilt selbstverständlich auch im Homeoffice: maximal 8 (in Ausnahmen 10) Stunden täglich, Mindestruhezeit von 11 Stunden, Pausenregelungen – all das muss eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Arbeitgeber.
Datenschutz im Homeoffice
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Homeoffice gelten dieselben DSGVO-Anforderungen wie im Büro. Der Arbeitgeber muss technische und organisatorische Maßnahmen treffen und dokumentieren. Mitarbeiter dürfen keine Arbeitsmaterialien auf privaten, ungesicherten Geräten verarbeiten.
Rückkehr ins Büro
Der Arbeitgeber kann die Rückkehr ins Büro verlangen, wenn kein dauerhaftes Homeoffice vereinbart wurde. Eine einseitige Änderung einer bestehenden Homeoffice-Vereinbarung ist dagegen rechtlich problematisch.