Krankheit und Kündigung: Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

Darf man krank gekündigt werden? Ja – aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Wir erklären, was Arbeitgeber nachweisen müssen und wie Sie sich schützen können.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Krankheit als Kündigungsgrund – geht das?

Ja, eine krankheitsbedingte Kündigung ist rechtlich möglich – sie zählt zu den personenbedingten Kündigungen. Aber sie unterliegt einer strengen dreistufigen Prüfung durch die Arbeitsgerichte.

Die drei Voraussetzungen

1. Negative Prognose

Der Arbeitgeber muss zum Kündigungszeitpunkt damit rechnen können, dass die krankheitsbedingte Fehlzeit auch künftig anhalten wird. Krankheiten mit guter Heilungsprognose reichen nicht aus.

2. Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Die Fehlzeiten müssen zu konkreten betrieblichen Störungen führen: Produktionsausfälle, Mehrbelastung anderer Kollegen, hohe Lohnfortzahlungskosten (in der Regel mehr als 6 Wochen pro Jahr über mehrere Jahre).

3. Interessenabwägung

Im dritten Schritt werden die Interessen beider Seiten abgewogen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers versus wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein BEM-Gespräch anbieten. Unterlässt er das, erschwert das die Kündigung erheblich vor Gericht.

Schwerbehinderung: besonderer Schutz

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen zusätzlichen Schutz: Vor jeder Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

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