Kündigung in der Schwangerschaft: Absoluter Schutz – mit wichtigen Ausnahmen

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Wir erklären, ab wann der Schutz gilt, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß, und welche Ausnahmen es gibt.

Von: anwaltwelt.de Redaktion