Mindestlohn 2026: Aktuelle Höhe
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2025 12,82 € brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission empfahl eine weitere Erhöhung für 2026; die konkrete Höhe wird durch Rechtsverordnung festgelegt. Prüfen Sie immer den aktuellen Betrag auf der offiziellen Website des BMAS.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Mindestlohn haben alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer – unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Betriebsgröße. Auch Minijobber, Teilzeitkräfte und befristet Beschäftigte.
Wer ist ausgenommen?
- Auszubildende (für die gilt das Mindestausbildungsvergütungsgesetz)
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Pflichtpraktika (Schule, Studium bis 3 Monate)
Was tun bei Mindestlohnverstößen?
Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, können Sie: den Differenzbetrag rückwirkend (bis zu 3 Jahre) einfordern, die Bundeszollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) informieren und zivilrechtlich klagen. Verstöße sind bußgeldbewehrt – bis zu 500.000 € für Arbeitgeber.