Erbschaft ausschlagen: Wann es sinnvoll ist und wie es funktioniert

Ein Erbe anzunehmen bedeutet auch, Schulden zu erben. Wann sollten Sie eine Erbschaft ausschlagen, welche Fristen gelten, und was sind die Alternativen zur vollständigen Ausschlagung?

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Warum eine Erbschaft ausschlagen?

Stirbt jemand mit mehr Schulden als Vermögen, haften die Erben grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Ausschlagung ist dann das wichtigste Schutzinstrument: Sie lehnen das Erbe ab und haben mit der Erbschaft nichts zu tun.

Die Ausschlagungsfrist

Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie von der Erbschaft und Ihrer Stellung als Erbe erfahren haben. Bei Erblassern im Ausland gilt eine verlängerte Frist von 6 Monaten. Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, gilt als Erbe mit allen Konsequenzen.

Wie schlägt man aus?

Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers) erklärt werden – entweder zur Niederschrift oder durch notariell beglaubigte Erklärung. Eine formlose schriftliche Erklärung reicht nicht aus.

Alternative: Haftungsbeschränkung

Statt auszuschlagen können Sie das Erbe annehmen und gleichzeitig die Haftung auf den Nachlass beschränken – durch Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder einer Nachlassverwaltung. Das macht Sinn, wenn zwar Schulden vorhanden sind, aber auch wertvolle Nachlassgegenstände.

Ausschlagung und Pflichtteil

Wer ausschlägt, verliert grundsätzlich den Pflichtteilsanspruch nicht – sofern er innerhalb der Frist ausschlägt und kein Erbverzicht vorliegt. Handeln Sie rechtzeitig und im Zweifel nach anwaltlicher Beratung.

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