Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und der Steuerklasse des Erben. Steuerklasse I (Kinder, Ehepartner): 7–30 %, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15–43 %, Steuerklasse III (alle anderen): 30–50 %.
Freibeträge nutzen
Wichtigste Steuerersparnis: die persönlichen Freibeträge. Diese gelten alle 10 Jahre:
- Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder (je Kind): 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- alle übrigen Personen: 20.000 €
Schenkungen zu Lebzeiten
Da Freibeträge alle 10 Jahre neu anfallen, können Sie durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten den steuerpflichtigen Nachlass deutlich reduzieren. Beginnen Sie frühzeitig mit der Vermögensübertragung – am besten Jahrzehnte vor dem Tod.
Besondere Vergünstigungen
Selbstgenutztes Wohneigentum, das Ehepartner oder Kinder selbst bewohnen, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Auch für Betriebsvermögen gibt es erhebliche Vergünstigungen.
Berliner Testament
Das Berliner Testament lässt Ehepaare gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Das kann steuerlich ungünstig sein, weil Kinder-Freibeträge erst beim Tod des zweiten Elternteils genutzt werden. Sprechen Sie mit einem Erbrechtsanwalt über Alternativen.