Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist das gesetzlich garantierte Minimum für nahe Angehörige, die durch Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht werden – nicht als Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder (und Kindeskinder, wenn das Kind vorverstorben ist), der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers – letztere aber nur, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Berechnung des Pflichtteils
Grundlage ist der Verkehrswert des gesamten Nachlasses zum Todeszeitpunkt, abzüglich der Schulden. Davon ergibt sich der gesetzliche Erbteil, und der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon.
Beispiel: Nettonachlass 200.000 €, gesetzlicher Erbteil 1/2 = 100.000 €, Pflichtteil = 50.000 €.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor dem Tod Schenkungen gemacht, können diese den Pflichtteil mindern. Der Gesetz sieht jedoch einen Ergänzungsanspruch vor: Schenkungen werden anteilig dem Nachlass hinzugerechnet, wobei ihr Einfluss pro Jahr um 10 % abnimmt.
Verjährung beachten
Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Berechtigten. Warten Sie nicht zu lange.