Ehegattenunterhalt: Wer zahlt nach der Scheidung und wie lange?

Nachehelicher Unterhalt ist nicht selbstverständlich – und die Gerichte haben ihn in den letzten Jahren deutlich eingeschränkt. Wir erklären, wann Anspruch besteht und wie er berechnet wird.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Grundsatz der Eigenverantwortung

Nach dem deutschen Unterhaltsrecht gilt seit der Reform 2008 der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Wann besteht Anspruch?

Unterhaltsansprüche bestehen in bestimmten Situationen:

  • Betreuungsunterhalt: Wer ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren betreut, hat Anspruch. Danach nur, wenn Kinderbetreuung Erwerbstätigkeit unzumutbar macht.
  • Altersunterhalt: Wenn Erwerbstätigkeit wegen des Alters nicht zumutbar ist.
  • Krankheitsunterhalt: Bei Krankheit oder Gebrechen, die eine Erwerbstätigkeit verhindern.
  • Aufstockungsunterhalt: Wenn das eigene Einkommen erheblich unter dem ehelichen Lebensstandard liegt – wird zeitlich befristet.

Berechnung

Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Eheleute. Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz (nach Abzug des Kindesunterhalts).

Begrenzung und Verwirkung

Unterhalt kann zeitlich befristet oder auf einen Betrag gedeckelt werden. Er kann verwirkt werden, wenn der Berechtigte eine neue Lebenspartnerschaft eingeht oder grob unbilliges Verhalten vorliegt.

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