Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach dem deutschen Unterhaltsrecht gilt seit der Reform 2008 der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Wann besteht Anspruch?
Unterhaltsansprüche bestehen in bestimmten Situationen:
- Betreuungsunterhalt: Wer ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren betreut, hat Anspruch. Danach nur, wenn Kinderbetreuung Erwerbstätigkeit unzumutbar macht.
- Altersunterhalt: Wenn Erwerbstätigkeit wegen des Alters nicht zumutbar ist.
- Krankheitsunterhalt: Bei Krankheit oder Gebrechen, die eine Erwerbstätigkeit verhindern.
- Aufstockungsunterhalt: Wenn das eigene Einkommen erheblich unter dem ehelichen Lebensstandard liegt – wird zeitlich befristet.
Berechnung
Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Eheleute. Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Einkommensdifferenz (nach Abzug des Kindesunterhalts).
Begrenzung und Verwirkung
Unterhalt kann zeitlich befristet oder auf einen Betrag gedeckelt werden. Er kann verwirkt werden, wenn der Berechtigte eine neue Lebenspartnerschaft eingeht oder grob unbilliges Verhalten vorliegt.