Gewährleistung – das gesetzliche Recht
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht (§§ 434 ff. BGB), das Sie automatisch als Käufer haben – ohne dass es vereinbart werden muss. Bei einem Mangel, der beim Kauf bereits vorhanden war, können Sie Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen.
Gewährleistungsfristen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung (bei Neuwaren im B2C-Bereich). In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war – der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Danach müssen Sie als Käufer die Beweislast tragen.
Garantie – die freiwillige Leistung
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie ist vertraglich geregelt und kann in Umfang und Dauer stark variieren. Wichtig: Garantie und Gewährleistung bestehen nebeneinander.
Reparatur oder Ersatz?
Sie haben zunächst Anspruch auf Nacherfüllung – Sie können wählen, ob Sie Reparatur oder Ersatzlieferung wünschen. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie verweigert, können Sie: Rücktritt vom Vertrag und volle Erstattung verlangen, den Preis mindern, oder Schadensersatz fordern.