Eigenbedarfskündigung: Wann sie zulässig ist und wie Mieter sich wehren

Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe im Mietrecht – und gleichzeitig einer der am häufigsten missbrauchten. Was Vermieter nachweisen müssen und welche Rechte Mieter haben.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen benötigt. Der Bedarf muss ernsthaft, konkret und nachvollziehbar sein – bloßes Wünschen reicht nicht.

Wer gilt als begünstigte Person?

Der Vermieter darf Eigenbedarf anmelden für: sich selbst, seinen Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister sowie Personen, zu denen ein enger persönlicher Kontakt besteht (z. B. Pflegeperson). Fernverwandte wie Cousins werden kritisch beurteilt.

Wie müssen Vermieter den Eigenbedarf begründen?

Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter konkret darlegen, wer einziehen soll, warum gerade diese Wohnung benötigt wird und weshalb andere verfügbare Wohnungen des Vermieters nicht geeignet sind. Pauschale Begründungen reichen nicht aus.

So wehren Sie sich als Mieter

  • Prüfen Sie die Begründung kritisch – ist der Bedarf wirklich so konkret wie dargestellt?
  • Verlangen Sie Nachweise (z. B. Dokumente, die den dringenden Bedarf belegen).
  • Erheben Sie Widerspruch bei sozialer Härte: schwere Krankheit, hohes Alter, keine zumutbare Ersatzwohnung.
  • Klagen Sie auf Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Vortäuschung des Eigenbedarfs

Meldet der Vermieter vorgetäuschten Eigenbedarf an und vermietet die Wohnung danach weiter oder lässt sie leer stehen, hat der ehemalige Mieter Anspruch auf Schadensersatz – inkl. Umzugskosten und Mietdifferenz.

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