Die wichtigsten Fristen
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Kommt sie zu spät, darf er keine Nachzahlung verlangen. Haben Sie eine Nachzahlung zu leisten, haben Sie nach Erhalt der Abrechnung ebenfalls 12 Monate Zeit, dieser zu widersprechen.
Was muss eine korrekte Abrechnung enthalten?
- Abrechnungszeitraum
- Gesamtkosten je Kostenposition
- Verteilerschlüssel und Erläuterung
- Ihr Anteil an den Kosten
- Abzug Ihrer geleisteten Vorauszahlungen
- Saldo (Guthaben oder Nachzahlung)
Häufige Fehler in der Abrechnung
Nicht umlagefähige Kosten werden abgerechnet (z. B. Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltungsrücklagen). Falscher Verteilerschlüssel: Ohne abweichende Vereinbarung sind die Kosten nach Wohnfläche aufzuteilen. Doppelte Positionen: Prüfen Sie, ob einzelne Kostenpunkte mehrfach erscheinen.
Ihr Recht auf Belegeinsicht
Sie dürfen alle Belege und Rechnungen einsehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter muss Ihnen auf Verlangen Einsicht gewähren – entweder vor Ort oder durch Übersendung von Kopien (auf Ihre Kosten).
Widerspruch einlegen
Schreiben Sie einen formlosen, schriftlichen Widerspruch mit genauer Benennung der beanstandeten Positionen. Begründen Sie konkret, warum Sie die Kosten für nicht umlagefähig halten.