Grundsatz: Erlaubnis des Vermieters erforderlich
Ohne Erlaubnis des Vermieters darf ein Mieter die Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht untervermieten. Eine unerlaubte Untervermietung kann eine Abmahnung und – bei Wiederholung – eine Kündigung rechtfertigen.
Anspruch auf Erlaubnis
Bei einem berechtigten Interesse haben Sie als Mieter einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis des Vermieters. Berechtigte Interessen: finanzielle Notlage, familiäre Veränderungen (Auszug des Partners), längere berufliche Abwesenheit. Der Vermieter darf nur bei erheblichem Grund ablehnen.
Airbnb und kurzfristige Vermietung
Die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb ist eine Untervermietung und bedarf der Vermietererlaubnis. In vielen Städten (Berlin, München, Hamburg) ist die gewerbliche Ferienwohnungsvermietung zusätzlich genehmigungspflichtig und kann bußgeldbewehrt sein.
WG-Gründung
Möchten Sie eine Wohngemeinschaft gründen und ein Zimmer untervermieten, benötigen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Vermieters. Diese kann der Vermieter verweigern, wenn durch den Untermieter eine Überbelegung entsteht.
Folgen illegaler Untervermietung
Abmahnung, ordentliche Kündigung und – bei hartnäckiger Verletzung – sogar fristlose Kündigung sowie Schadensersatzansprüche des Vermieters können folgen.