Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld (SGB II) ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Es ersetzt seit Januar 2023 das frühere Hartz-IV-System und setzt auf mehr Vertrauen, weniger Sanktionen und stärkere Förderung.
Regelsätze 2026
Die Regelbedarfsstufen werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende Sätze: Alleinstehende: 563 €, Paare je Partner: 506 €, Jugendliche (15–18 J.): 471 €, Kinder (7–14 J.): 390 €, Kinder (0–6 J.): 357 €. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung (angemessene Höhe).
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, die erwerbsfähig (mind. 3 Std./Tag arbeitsfähig), hilfebedürftig (kein ausreichendes Einkommen/Vermögen) und zwischen 15 und 65 Jahre alt sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Schonvermögen und Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) gibt es großzügigere Vermögensschutzregelungen: bis zu 40.000 € pro Person sind geschützt, ab dem zweiten Jahr gelten niedrigere Grenzen.
Mitwirkungspflichten und Sanktionen
Sie müssen aktiv an der Eingliederung mitwirken – Termine wahrnehmen, Bewerbungen einreichen, Maßnahmen teilnehmen. Pflichtverletzungen können zu Leistungskürzungen von bis zu 30 % führen. Vollständige Streichungen sind nur in Extremfällen möglich.