Volle und teilweise Erwerbsminderung
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer krankheitsbedingt nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.
Voraussetzungen
- Mindestens 5 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit).
- In den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge.
- Festgestellte Erwerbsminderung durch die Deutsche Rentenversicherung (ärztliches Gutachten).
Wie hoch ist die Rente?
Die Höhe richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt: Als ob Sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten (Zurechnungszeit). Typische Renten liegen je nach Beitragsjahren zwischen 800 und 1.500 € monatlich.
Häufige Ablehnungsgründe und was Sie tun können
Die Deutsche Rentenversicherung lehnt viele Anträge ab. Wichtig: Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, wenn Sie abgelehnt werden. Im Widerspruchs- und Klageverfahren werden viele Anträge doch noch bewilligt – oft mit anwaltlicher Unterstützung.