Einkommensteuer
Selbständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben). Der Steuersatz ist progressiv: bis ca. 10.700 € Grundfreibetrag keine Steuer, danach steigend bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab ca. 66.800 €). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen).
Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt vierteljährliche Steuervorauszahlungen fest (10.3., 10.6., 10.9., 10.12.). Planen Sie diese Zahlungen von Anfang an – legen Sie ca. 30–35 % des Gewinns auf einem Rücklagenkonto beiseite, um Nachzahlungen stemmen zu können.
Umsatzsteuer
Selbständige mit mehr als 25.000 € Jahresumsatz (seit 2025 erhöhte Grenze) müssen Umsatzsteuer (19 % Regelsteuersatz, 7 % ermäßigter Satz) ausweisen, an das Finanzamt abführen und Voranmeldungen einreichen. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie davon bei geringerem Umsatz.
Betriebsausgaben klug absetzen
Abzugsfähig sind alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind: Büromaterial, Software-Abos, Fachliteratur, berufliche Weiterbildung, häusliches Arbeitszimmer (unter bestimmten Bedingungen), Fahrtkosten und mehr. Führen Sie penibel Buch und heben Sie alle Belege auf.
Buchführungspflicht
Selbständige mit unter 800.000 € Umsatz und unter 80.000 € Gewinn können eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Darüber hinaus gilt die doppelte Buchführungspflicht.