Sofortmaßnahmen nach dem Unfall
- Absichern: Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen (50 m auf Landstraßen, 100 m auf Autobahnen).
- Helfen: Erste Hilfe leisten – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
- Polizei und Rettungsdienst: Bei Personenschäden immer 110/112 rufen. Auch bei größerem Sachschaden ist die Polizei sinnvoll.
Welche Daten müssen Sie erfassen?
Notieren Sie: Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten und Zeugen, Kennzeichen aller Fahrzeuge, Versicherungsname und -nummer des Unfallgegners, Unfallzeit und -ort sowie Skizze oder Fotos der Unfallstelle und Fahrzeugschäden. Fotos sind Ihr bestes Beweismittel.
Den Unfallbericht nicht vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keinen gemeinsamen Unfallbericht, wenn Sie sich über die Schuldfrage nicht einig sind oder unter Druck gesetzt werden. Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab – mündlich oder schriftlich.
Schadensersatzansprüche
Der Geschädigte hat Anspruch auf: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten sowie Schmerzensgeld bei Verletzungen. Alle Ansprüche richten sich gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers.