Drei Wege aus einem Kaufvertrag
Das deutsche Recht kennt verschiedene Möglichkeiten, sich von einem Kaufvertrag zu lösen. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab.
1. Widerruf (bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften)
Beim Online-Kauf oder Haustürgeschäft haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dafür brauchen Sie keinen Grund anzugeben. Hat der Händler nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
2. Anfechtung wegen Irrtum oder Täuschung
Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie sich über einen wesentlichen Vertragsinhalt geirrt haben (Inhaltsirrtum) oder wenn Sie arglistig getäuscht wurden. Die Anfechtung macht den Vertrag rückwirkend nichtig – beide Seiten müssen das Erhaltene zurückgeben.
3. Rücktritt wegen Mangel oder Nicht-Lieferung
Ist die Ware mangelhaft, können Sie zunächst Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) verlangen. Schlägt diese fehl oder wird sie verweigert, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern.
Was gilt beim Gebrauchtwagenkauf?
Beim privaten Gebrauchtwagenkauf wird die Gewährleistung oft ausgeschlossen – das ist bei Privatverkäufen zulässig, nicht aber bei Händlerverkäufen. Wurde arglistig ein Mangel verschwiegen, hilft der Haftungsausschluss dem Verkäufer nicht.