Mietvertrag: 8 Klauseln, die Sie vor der Unterschrift prüfen sollten

Viele Mieter unterschreiben Mietverträge ohne genaue Prüfung – und bereuen es später. Wir zeigen die häufigsten problematischen Klauseln und wie Sie sich schützen.

Von: anwaltwelt.de Redaktion

Warum Mietverträge genau prüfen?

Ein Mietvertrag ist oft das finanzielle Fundament über viele Jahre. Unwirksame Klauseln nützen Ihnen wenig, wenn Sie sie nicht kennen – und gültige Klauseln können erhebliche Pflichten begründen. Nehmen Sie sich Zeit vor der Unterschrift.

Klausel 1: Starre Renovierungsfristen

Wie oben erläutert – solche Klauseln sind oft unwirksam. Prüfen Sie, ob die Frist unabhängig vom Zustand der Wohnung gilt.

Klausel 2: Tierhaltungsverbote

Ein generelles Verbot jeglicher Tierhaltung – auch Kleintiere wie Fische oder Hamster – ist unwirksam. Hunde und Katzen benötigen aber die Zustimmung des Vermieters.

Klausel 3: Untervermietungsverbot ohne Ausnahme

Ein totales Untervermietungsverbot ohne Erlaubnisvorbehalt ist unzulässig – Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis bei berechtigtem Interesse.

Klausel 4: Weitreichende Schadensersatzpflichten

Klauseln, die Sie für Schäden haften lassen, die durch normale Nutzung entstehen (z. B. Kratzer im Parkett), sind unwirksam.

Klausel 5: Formularwidrige Fälligkeit der Miete

Die Miete ist gesetzlich spätestens am dritten Werktag des Monats fällig. Abweichungen zulasten des Mieters in Standardformularen sind unzulässig.

Klausel 6: Mündliche Nebenabreden

Bestehen Sie auf schriftliche Fixierung aller Absprachen. Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachzuweisen.

Alle Ratgeber im Überblick · Anwalt finden